Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Alltagsbegleiter erhalten Sie von uns ein lebenslang gültiges Zertifikat, das Ihre Qualifikation in diesem wichtigen Berufsfeld bestätigt.
Das Zertifikat wird Ihnen je nach gebuchten Zugang in gedruckter und/oder digitaler Form ausgehändigt. Betreuungskräfte sind jedoch gesetzlich verpflichtet mindestens einmal jährlich an einer 16h Fortbildung teilzunehmen.
Um dieses wertvolle Zertifikat zu erhalten, sind zusätzlich bestimmte Nachweise erforderlich. Im Folgenden erläutern wir die erforderlichen Nachweise im Detail:
1. Nachweis Erste-Hilfe-Kurs:
- Dauer: Der Erste-Hilfe-Kurs sollte mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen, was einem eintägigen Kurs entspricht.
- Durchführungszeitraum: Der Erste-Hilfe-Kurs kann zu einem beliebigen Zeitpunkt absolviert werden. Wichtig ist jedoch, dass der Kurs zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Zertifikat nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf.
- Durchführungsort: Sie haben die Freiheit, den Erste-Hilfe-Kurs an einem Ort Ihrer Wahl zu absolvieren.
2. Nachweis Betreuungspraktikum:
- Dauer: Ein Betreuungspraktikum von 2 Wochen bzw. 80 Stunden ist Teil der Anforderungen für das Zertifikat.
- Durchführungszeitraum: Das Betreuungspraktikum wird nach Beginn des Lehrgangs durchgeführt.
- Durchführungsort: Das Praktikum findet in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung statt.
- Empfehlung: Wir empfehlen, sich bei einer Pflegeeinrichtung zu bewerben, in der Sie sich auch zukünftig eine Anstellung als Betreuungskraft vorstellen könnten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, das Praktikum als Gelegenheit zu nutzen, den Arbeitsplatz und das Team näher kennenzulernen. Eine positive Erfahrung im Praktikum kann zudem Ihre Chancen erhöhen, später in dieser Pflegeeinrichtung eine Stelle als Betreuungskraft zu erhalten.
- Pflegeeinrichtungen finden: Sie können potenzielle Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe mithilfe der folgenden Seiten recherchieren, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben:
3. Orientierungspraktikum bzw. Nachweis bereits erworbener Kenntnisse und Erfahrungen:
Sie haben die Möglichkeit, das Orientierungspraktikum zu umgehen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die geforderten Kenntnisse und Erfahrungen bereits durch andere Wege erworben haben. Geeignete Nachweise könnten sein:
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Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Altenbetreuung: Falls Sie bereits eine Berufsausbildung im Bereich der Altenbetreuung abgeschlossen haben, können Sie dies als Nachweis für Ihre bereits erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen vorlegen.
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Zeugnis über ein absolviertes Freiwilliges Soziales Jahr in einer Pflegeeinrichtung: Wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einer Pflegeeinrichtung absolviert haben, können Sie dieses Zeugnis als Nachweis für Ihre Praktikumserfahrung verwenden.
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Zeugnis über eine Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes: Falls Sie im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) in einer Pflegeeinrichtung tätig waren, können Sie dieses Zeugnis als Beleg für Ihre praktische Erfahrung einreichen.
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Nachweis eines bereits abgeleisteten Praktikums: Wenn Sie bereits ein Praktikum in einer Pflegeeinrichtung absolviert haben, das den Anforderungen entspricht, können Sie dies als Nachweis vorlegen.
Die erbrachten Nachweise können problemlos auf unserer Lernplattform hochgeladen werden. Wir werden die Nachweise überprüfen und genehmigen, um sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen für das Zertifikat erfüllen. Dieses Zertifikat wird Ihre Qualifikation als Alltagsbegleiter bestätigen und Ihnen die Möglichkeit bieten, in diesem bedeutungsvollen Berufsfeld erfolgreich zu arbeiten.