Die jährlichen Fortbildungen für Betreuungskräfte sind gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass das Fachwissen auf dem neusten Stand bleibt und die Qualität der Betreuung gewährleistet wird.
Die Fortbildungspflicht ist bundesweit geregelt und es handelt sich um eine Empfehlung von mindestens 16 Fortbildungsstunden (2 Tage) pro Jahr. Allerdings können die konkreten Anforderungen und Vorgaben von Bundesland zu Bundesland leicht variieren.
Die regelmäßigen Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte sind aber nur bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen. Sollte kein Beschäftigungsverhältnis vorliegen, verfällt der Alltagsbegleiter Schein also nicht, wenn man auf die regelmäßige Fortbildung verzichtet hat.