Neben dem Abschluss als Pflegehelfer gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Zertifizierungen zu erlangen, die die beruflichen Perspektiven erweitern können. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie neben dem Pflegehelfer-Zertifikat auch die Zertifizierung in der Behandlungspflege LG 1 & LG 2 erlangen können.
Pflegehelfer-Zertifikat:
Nach erfolgreicher Absolvierung des Pflegehelfer-Kurses und des Abschlusstests haben die Teilnehmer die Möglichkeit, das Zertifikat "Pflegehelfer" zu erhalten. Dieses Zertifikat bestätigt, dass der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, um in der Pflegeassistenz zu arbeiten. Hierfür ist ein 4-wöchiges Praktikum (160std.) notwendig und nachzuweisen.
Zusätzliche Zertifizierung in der Behandlungspflege LG 1 & LG 2:
Für Teilnehmer, die neben dem Pflegehelfer-Zertifikat auch Erfahrung in der Behandlungspflege nachweisen können, besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Zertifizierung zu erlangen. Wenn der Teilnehmer ein Praktikum in der Behandlungspflege absolviert hat (3 Monate) und dies nachweisen kann, kann er das Zertifikat "Behandlungspflege LG 1 & LG 2" anfordern.
Wie kann das Praktikum in der Behandlungspflege nachgewiesen werden?
Das Praktikum in der Behandlungspflege kann beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus absolviert werden. Der Teilnehmer muss die Dauer und die Inhalte des Praktikums nachweisen können, um für die zusätzliche Zertifizierung in Frage zu kommen. Es können auch bestehende Arbeitserfahrungen als Nachweis dienen. Dies wird individuell von uns geprüft.
Die Nachweise können Sie direkt in der Lernplattform hochladen.
Fazit:
Die Möglichkeit, zusätzlich zum Pflegehelfer-Zertifikat auch die Zertifizierung in der Behandlungspflege LG 1 & LG 2 zu erlangen, bietet den Teilnehmern die Chance, ihre beruflichen Perspektiven zu erweitern und ihre Kompetenzen zu vertiefen. Durch den Nachweis eines Praktikums in der Behandlungspflege können sie ihre Qualifikationen weiter ausbauen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.