Das Betreuungspraktikum ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung zum Alltagsbegleiter und ermöglicht angehenden Betreuungskräften wertvolle praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz. Dieses Praktikum wird in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung durchgeführt und bietet die Gelegenheit, unter Anleitung und Begleitung einer erfahrenen Pflegefachkraft praktische Einblicke in die Betreuung von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen zu gewinnen.
Ziel des Betreuungspraktikums:
Das Betreuungspraktikum verfolgt das Ziel, weitere praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz zu sammeln. Durch die aktive Teilnahme an der Betreuungsarbeit sollen angehende Alltagsbegleiter wertvolle Einblicke in die tägliche Herausforderungen und Bedürfnisse dieser Zielgruppe erhalten.
Dauer und Durchführungszeitraum:
Das Betreuungspraktikum hat einen Umfang von 80 Stunden und wird nach Beginn der Qualifizierungsmaßnahme absolviert. Es ist nicht zwingend erforderlich, das Praktikum in einem durchgehenden Zeitraum zu absolvieren. Für eine bessere Vereinbarkeit mit beruflichen und familiären Verpflichtungen kann das Praktikum auch aufgeteilt werden.
Durchführungsort:
Das Betreuungspraktikum wird in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung durchgeführt.
Nachweis und Befreiung:
Um das Betreuungspraktikum erfolgreich abzuschließen, muss ein Praktikumsnachweis erbracht werden. Dieser Nachweis wird von der besuchten Pflegeeinrichtung ausgestellt und sollte dokumentieren, dass Sie aktiv an Betreuungstätigkeiten für hilfs- bzw. pflegebedürftige Menschen teilgenommen haben. Das entsprechende Dokument für den Praktikumsnachweis finden Sie hier: Link zum Dokument.
Ähnlich wie beim Orientierungspraktikum gibt es die Möglichkeit, das Betreuungspraktikum zu umgehen, wenn Sie bereits über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Geeignete Nachweise könnten sein:
- Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Altenbetreuung
- Zeugnis über ein absolviertes Freiwilliges Soziales Jahr in einer Pflegeeinrichtung
- Zeugnis über eine Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
- Nachweis eines bereits abgeleisteten Praktikums
Empfehlung: Suche der Pflegeeinrichtung
Es wird empfohlen, bei einer Pflegeeinrichtung anzufragen, in der sie sich vorstellen könnten, auch in Zukunft zu arbeiten. Auf diese Weise können sie das Praktikum gleich dazu nutzen, einen möglichen Arbeitsplatz näher kennenzulernen. Indem sie sich in dem Praktikum bewähren, erhöhen sie außerdem die Chancen, später in dieser Pflegeeinrichtung eine Anstellung als Betreuungskraft zu erhalten.
Mögliche Pflegeeinrichtungen findet man auf folgenden Seiten bei Eingabe der PLZ:
https://pflegefinder.bkk-dachverband.de/
https://www.aok.de/pk/pflegenavigator/
https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx?krankenkasse=knappschaft
https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx